Nutzungsbedingungen

Fassung 6.1.15 vom 24.10.2026. Frühere Fassungen erhalten Sie auf Anfrage an info@stabamix.ch.

BITTE LESEN SIE DIE FOLGENDEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN SORGFÄLTIG UND BIS ZUM ENDE DURCH.

Diese Nutzungsbedingungen gelten für jede Nutzung der STABAmix®-Software, auch in der kostenlosen Testphase. Derselbe Wortlaut erscheint bei der Installation und im Programm und ist dort im Infomenü sowie unter https://stabamix.ch/nutzungsbedingungen/ zum Speichern und Drucken abrufbar.

Das Wichtigste vorab – bitte besonders beachten:

  • Ziffer 8: Die Haftung des Lizenzgebers ist weitgehend ausgeschlossen und im Übrigen begrenzt; die Testphase ist ohne jede Gewähr.
  • Ziffer 6.1: Alle Ergebnisse sind vor ihrer Verwendung zu prüfen.
  • Ziffer 6.7 und 6.8: Bei Lizenzmissbrauch (etwa Umgehung des Lizenzschutzes, auch in der Testphase, Übernutzung oder unerlaubte Weitergabe) schuldet der Lizenznehmer eine Konventionalstrafe von CHF 5'000 je Verstoss und Arbeitsplatz und allfälligen weiteren Schadenersatz. Zudem stellt er den Lizenzgeber von Ansprüchen Dritter frei.
  • Ziffer 4.6 und 11.1: Sperre schon bei begründetem Verdacht; die Aufzeichnungen des Lizenzservers gelten bis zum Gegenbeweis als richtig.
  • Ziffer 5: Welche Daten die Software sendet. Stücklisten und Ergebnisse überträgt sie nicht. Meldungen können mit KI-Diensten, auch in den USA, ausgewertet werden (Ziffer 5.4).
  • Ziffer 11.5: Es gilt schweizerisches Recht; Gerichtsstand ist Aarau, Schweiz.

Sind Sie mit diesen Bedingungen nicht einverstanden, brechen Sie die Installation ab bzw. nutzen Sie die Software nicht und deinstallieren Sie sie.

Indem Sie zustimmen – bei der Installation mit «Ich akzeptiere die Vereinbarung», im Programm mit «Ich stimme zu» -, anerkennen Sie diese Bedingungen rechtsgültig und verpflichten sich zu ihrer Einhaltung, auch im Namen des Lizenznehmers (Ziffer 4.1).

Der Einfachheit halber wird nur die männliche Schreibweise verwendet; weibliche und juristische Personen sind mitgemeint.

1. Begriffe

1.1 Lizenzgeber

Raphael Senn, Schützenmattstrasse 10, 5080 Laufenburg, Schweiz, info@stabamix.ch.

1.2 Lizenznehmer

Das Unternehmen, dem das Nutzungsrecht an den STABAmix®-Produkten eingeräumt ist, im Regelfall Ihr Arbeitgeber; die AGB nennen es «Kunde». In der Testphase ist es das Unternehmen, für das die Software getestet wird. Der Lizenznehmer steht dafür ein, dass seine Benutzer diese Bedingungen einhalten.

1.3 Benutzer

Die Person, welche die STABAmix®-Produkte im Namen des Lizenznehmers nutzt, also Sie.

1.4 STABAmix®-Produkte

Die STABAmix®-Software und alle enthaltenen und mitgelieferten Daten wie Zuschnittbilder, Artikelstamm, Logo, Bilder, Icons, Tabellen, Anleitungen und Dokumentationen.

1.5 Lizenz und Arbeitsplatz

Eine Lizenz ist das Recht, die STABAmix®-Produkte auf einem Arbeitsplatz zu nutzen; im Shop heisst sie «Benutzer» (nicht zu verwechseln mit dem Benutzer nach Ziffer 1.3). Arbeitsplatz ist ein Rechner, auf dem die STABAmix®-Software genutzt wird.

1.6 Lizenzserver

Die Einrichtung des Lizenzgebers auf stabamix.ch für Testzeiträume, Freischaltung, Prüfung und Freigabe von Lizenzen, E-Mail-Bestätigungen, Zustimmungsnachweise und Updates.

2. Geltung und Rangfolge

2.1 Geltung

Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der STABAmix®-Produkte zwischen Lizenzgeber, Lizenznehmer und Benutzer, in der Testphase wie mit Lizenz. Die STABAmix®-Produkte richten sich ausschliesslich an Unternehmen mit Sitz in der Schweiz, in Liechtenstein oder in einem Staat der EU oder des EWR, für deren geschäftliche Zwecke; als Unternehmen gelten auch Gewerbetreibende, Freiberufler und öffentliche Einrichtungen. Die Nutzung durch Verbraucher oder zu privaten Zwecken ist ausgeschlossen, auch in der Testphase. Mit Ihrer Zustimmung bestätigen Sie die Nutzung für geschäftliche Zwecke eines solchen Unternehmens.

2.2 Weitere Dokumente und Rangfolge

Bestellung, Preise, Zahlung, Laufzeit und Kündigung, den Umfang von Updates und Support sowie die Rechte wegen Mängeln regeln die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Lizenzgebers unter https://stabamix.ch/agb/ und ein allfälliger Lizenzvertrag. Über die Bearbeitung von Personendaten informiert die Datenschutzerklärung unter https://stabamix.ch/datenschutz/. Bei Widersprüchen gilt diese Rangfolge: 1. Lizenzvertrag (nur im Umfang von Ziffer 2.4 der AGB), 2. AGB, 3. diese Nutzungsbedingungen, 4. Datenschutzerklärung.

2.3 Änderungen dieser Bedingungen

Der Lizenzgeber kann diese Nutzungsbedingungen durch eine neue Fassung mit eigener Fassungsnummer ersetzen. Die Software zeigt die neue Fassung an, bevor die Funktionen wieder nutzbar sind; sie gilt ab Ihrer Zustimmung, auch im Namen des Lizenznehmers. Ohne Zustimmung ist die weitere Nutzung nicht gestattet; die Folgen für den Vertrag richten sich nach den AGB.

3. Nutzungsrecht

3.1 Vertragsgegenstand

Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer ein einfaches, nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den STABAmix®-Produkten für eigene geschäftliche Zwecke ein: in der Testphase für den Testzeitraum, sonst im Umfang und für die Dauer seiner Lizenzen nach den AGB. Ein Lizenzschlüssel ohne hinterlegtes Ablaufdatum begründet kein unbefristetes Nutzungsrecht. Die STABAmix®-Produkte werden lizenziert, nicht verkauft.

3.2 Testphase

Die Testphase ist die kostenlose Erprobung ohne Lizenzschlüssel, um Eignung und Funktion in der Systemumgebung des Lizenznehmers zu prüfen. Sie dauert derzeit 30 Kalendertage einschliesslich des ersten Tages. Der Lizenzserver vergibt den Testzeitraum, sobald Sie registriert sind, Ihre E-Mail-Adresse auf diesem Rechner bestätigt ist, Sie diesen Bedingungen zugestimmt haben und die Software den Lizenzserver erreicht; er beginnt an diesem Tag.

Die Testphase kann je Rechner und je E-Mail-Adresse einmal genutzt werden; Testzeiträume auf weiteren Rechnern oder mit weiteren Adressen aneinanderzureihen ist unzulässig. Der Lizenzserver erkennt den Rechner an Systemmerkmalen wieder, auch nach einer Neuinstallation. Mit der Freischaltung oder Prüfung einer Lizenz endet die Testphase für den Rechner und die dabei registrierte E-Mail-Adresse endgültig, auch auf anderen Rechnern und auch dann, wenn noch kein Testzeitraum lief. Nach Ablauf des Testzeitraums ist die Software gesperrt, bis eine Lizenz freigeschaltet ist. Der Lizenzgeber kann einen Testzeitraum nach Ermessen verlängern, sperren oder beenden.

In der Testphase besteht kein Anspruch auf Support, Updates, Verfügbarkeit oder Mängelbehebung; für die Haftung gilt Ziffer 8.6.

3.3 Umfang der Nutzung

Eine Lizenz wird auf dem Arbeitsplatz genutzt, auf dem sie freigeschaltet ist; gleichzeitig dürfen höchstens so viele Arbeitsplätze freigeschaltet sein, wie Lizenzen bestehen. Der Lizenznehmer darf nur die für die berechtigte Nutzung und die Datensicherung erforderlichen Kopien erstellen.

Nutzungsberechtigt sind Mitarbeitende des Lizenznehmers und für ihn weisungsgebunden tätige Personen, etwa Temporärmitarbeitende. Die Nutzung durch verbundene Unternehmen oder Dritte sowie Optimierungen als Dienstleistung für andere Unternehmen bedürfen der vorgängigen schriftlichen Zustimmung des Lizenzgebers.

3.4 Terminalserver und virtuelle Umgebungen

Terminalserver, Remotedesktop- und Citrix-Umgebungen, virtuelle Maschinen und geklonte Systeme, auf denen mehrere Personen dieselbe Installation nutzen, sind nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung des Lizenzgebers gestattet.

3.5 Weitergabe und Ergebnisdokumente

Die Weitergabe der STABAmix®-Produkte, von Teilen davon oder von Lizenzschlüsseln an Dritte ist untersagt, ebenso Verkauf, Vermietung, Verleih und Unterlizenzierung. Ergebnisdokumente wie Berichte, Zuschnittlisten und PDF-Dateien darf der Lizenznehmer seinen Kunden für deren Aufträge weitergeben, nicht aber mitgelieferte Datenbestände wie Artikelstamm und Zuschnittbilder oder Teile der Software als solche.

3.6 Schutz der Software

Untersagt ist:

  • die Software zu ändern, anzupassen, zu dekompilieren, zu disassemblieren, einem Reverse Engineering zu unterziehen oder ihren Quellcode zu ermitteln
  • technische Schutzmassnahmen wie Kopier- und Lizenzschutz oder Gerätebindung zu umgehen
  • mitgelieferte Daten wie Artikelstamm und Zuschnittbilder zu entschlüsseln, herauszuziehen oder ausserhalb der Software zu verwenden (ausser in Ergebnisdokumenten nach Ziffer 3.5)
  • die STABAmix®-Produkte zur Entwicklung eines vergleichbaren Produkts zu nutzen
  • einen Testzeitraum künstlich zu verlängern oder zu wiederholen
  • Einträge der Software auf dem Rechner zu verändern oder zu entfernen, um Testzeitraum oder Lizenz zu beeinflussen
  • die Kommunikation mit dem Lizenzserver zu verfälschen

Urheberrechtsvermerke sind unverändert zu belassen.

Programmcode, Optimierungsverfahren sowie der Aufbau der Daten und der Kommunikation mit dem Lizenzserver sind Geschäftsgeheimnisse des Lizenzgebers. Lizenznehmer und Benutzer halten sie geheim, auch nach dem Ende der Nutzung. Lizenzschutz, Gerätebindung, Lizenzprüfung und die Verschlüsselung der mitgelieferten Daten sind technische Massnahmen im Sinne von Art. 39a URG.

Vorbehalten bleiben die zwingenden Befugnisse zur Sicherungskopie (Art. 24 Abs. 2 URG) und zur Gewinnung von Schnittstelleninformationen (Art. 21 URG), nur soweit zwingend und nie zur Umgehung des Lizenzschutzes. Schnittstelleninformationen sind zuerst beim Lizenzgeber anzufragen.

3.7 Rückmeldungen

Verbesserungsvorschläge und Hinweise des Benutzers oder des Lizenznehmers darf der Lizenzgeber ohne Vergütung und ohne Einschränkung verwenden; Ansprüche auf Umsetzung oder auf Rechte daran bestehen nicht.

4. Lizenzierung und Freischaltung

4.1 Lizenzierungsvorgang

An jedem Arbeitsplatz und für jeden Windows-Benutzer ist im Programm ein Lizenzierungsvorgang nötig: Registrierung (Vorname, Nachname, Firmenname, Land, E-Mail-Adresse), Bestätigung der E-Mail-Adresse mit einem Code, den der Lizenzserver an diese Adresse sendet, und Zustimmung zu diesen Bedingungen. Solange ein Schritt offen ist oder weder ein gültiger Testzeitraum noch eine gültige Lizenz besteht, stehen die Funktionen nicht zur Verfügung.

Mit der Zustimmung bestätigt der Benutzer, dass er befugt ist, die Software für den Lizenznehmer zu nutzen und diesen Bedingungen in dessen Namen zuzustimmen; er erklärt sie auch in dessen Namen. Wer Benutzern die Installation oder Nutzung ermöglicht, ermächtigt sie, diesen Bedingungen und ihren neuen Fassungen in seinem Namen zuzustimmen.

4.2 Freischaltung

Die Freischaltung erfolgt ausschliesslich online über den Lizenzserver. Ist auf dem Rechner bereits ein Lizenzschlüssel hinterlegt, etwa aus einer früheren Programmfassung, schaltet die Software ihn nach der Zustimmung ohne weitere Eingabe frei. Der Lizenzgeber kann Freischaltung und Umzug von einer bestätigten E-Mail-Adresse oder von einer Adresse im Bereich (Domain) des Kundenkontos abhängig machen.

4.3 Gerätebindung

Der Lizenzschlüssel wird bei der Freischaltung an den Rechner gebunden; auf einem anderen Rechner ist er ohne Umzug (Ziffer 4.5) nicht nutzbar. Eine Neuinstallation der STABAmix®-Software oder von Windows und eine Formatierung des Systemlaufwerks belegen in der Regel keinen zusätzlichen Arbeitsplatz. Ein Austausch der Hauptplatine oder des Rechners erfordert einen Umzug. Der Lizenzgeber kann eine Freischaltung auf Anfrage zurücksetzen.

4.4 Lizenzprüfung und Offline-Frist

Die Software prüft die Lizenz regelmässig beim Lizenzserver, derzeit bei jedem Start von Excel mit Internetverbindung und beim Aufruf einer Funktion einmal täglich. Ist der Lizenzserver nicht erreichbar, bleibt die Software derzeit 14 Tage ab der letzten erfolgreichen Prüfung nutzbar (Offline-Frist), auch in der Testphase. Danach ist die Nutzung bis zur nächsten erfolgreichen Prüfung gesperrt; dafür genügt es, die Software mit Internetverbindung zu öffnen. Wird die Systemuhr zurückgestellt, ist die Nutzung gesperrt, bis die Uhr stimmt und eine Prüfung gelungen ist. Die Offline-Frist verlängert weder das Nutzungsrecht noch den Testzeitraum. Eine bestimmte Verfügbarkeit des Lizenzservers ist nicht geschuldet.

4.5 Umzug auf einen anderen Rechner

Für einen Umzug gibt der Benutzer die Lizenz auf dem bisherigen Rechner im Programm frei, oder der Lizenznehmer meldet den Rechner im Kundenkonto ab. Danach wird die Lizenz auf dem neuen Rechner mit demselben Lizenzschlüssel freigeschaltet. Ein im Kundenkonto abgemeldeter Rechner lässt sich nur über den Lizenzgeber wieder freischalten. Je Lizenz sind derzeit höchstens drei Umzüge innerhalb von 365 Tagen möglich; schon die Freigabe oder Abmeldung zählt als Umzug. Über weitere entscheidet der Lizenzgeber nach Ermessen.

4.6 Sperre

Der Lizenzgeber darf einen Lizenzschlüssel, einen Rechner oder einen Testzeitraum sperren bei Verstössen gegen Ziffer 3.2 bis 3.6, 6.4 oder 6.6, bei Manipulation oder missbräuchlichem Einsatz, bei begründetem Verdacht darauf sowie in den Fällen der AGB. Die Sperre wirkt beim nächsten Kontakt mit dem Lizenzserver. Ihre Folgen für den Vertrag und dessen Beendigung richten sich nach den AGB.

4.7 Ausfall des Lizenzservers

Ist der Lizenzserver aus Gründen, die nicht beim Lizenznehmer liegen, voraussichtlich länger als die Offline-Frist nicht erreichbar, stellt der Lizenzgeber innert angemessener Frist eine Überbrückungslösung zur Verfügung, mit der die bei Eintritt des Ausfalls gültig freigeschalteten, nicht gesperrten Lizenzen auf ihren bisherigen Arbeitsplätzen für die verbleibende Laufzeit weiter genutzt werden können. Die Form bestimmt der Lizenzgeber; er kann sie durch Dritte oder Rechtsnachfolger erbringen lassen und zumutbare Schritte des Lizenznehmers verlangen. Ansprüche auf neue Freischaltungen, Umzüge, Testzeiträume, Updates, Support oder unbegrenzte Nutzung bestehen dabei nicht. Für die Testphase ist keine Überbrückungslösung geschuldet. Stellt der Lizenzgeber die STABAmix®-Produkte ein, gelten die AGB.

5. Daten

5.1 Übersicht

Verantwortlich für die Bearbeitung von Personendaten ist der Lizenzgeber. Diese Ziffer fasst zusammen, welche Daten die STABAmix®-Software sendet. Ausführlich informiert die Datenschutzerklärung unter https://stabamix.ch/datenschutz/, auch über Empfänger, Bekanntgabe ins Ausland, Aufbewahrung und Ihre Rechte. Die Zustimmung zu diesen Bedingungen ist keine Einwilligung in die Bearbeitung von Personendaten.

5.2 Was die Software sendet und speichert

Die Software verbindet sich selbst derzeit nur mit stabamix.ch (Lizenzserver und Updates), verschlüsselt über HTTPS. Für Testzeitraum, Freischaltung, Lizenzprüfung, Umzug, E-Mail-Bestätigung, Zustimmung und Download-Links sendet sie je nach Anlass:

  • Registrierungsdaten: Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Firmenname und Land
  • Rechnerangaben: Rechnerkennung, Rechnername und Programmfassung
  • Systemmerkmale: Prüfsummen von Hardware- und Systemkennungen
  • den Lizenzschlüssel, bei der E-Mail-Bestätigung den Code, bei der Zustimmung die Fassungsnummer und eine Prüfsumme des angezeigten Wortlauts
  • technische Angaben wie die Uhrzeit des Rechners; die IP-Adresse erhält der Server technisch bedingt

Der Lizenzserver hält diese Angaben mit den Vorgängen fest, auch abgelehnte Anfragen; er wird in Rechenzentren in der Schweiz betrieben. Was der Lizenznehmer im Kundenkonto sieht und was die Software auf dem Rechner ablegt, steht in der Datenschutzerklärung.

5.3 Was die Software nicht sendet

Arbeitsdaten wie Stücklisten, Artikeldaten, Ergebnisse, Berichte, Arbeitsmappen, Dateinamen und Pfade überträgt die Software nicht, ebenso wenig Nutzungsstatistiken oder automatische Fehlerberichte. Solche Inhalte verlassen Ihren Rechner nur in Nachrichten, die Sie selbst absenden (Ziffer 5.4).

5.4 Fehler- und Supportmeldungen

Fehler- und Supportmeldungen entstehen nur, wenn Sie sie auslösen. Die Software erstellt in Microsoft Outlook eine Nachricht an info@stabamix.ch mit einer nicht im Klartext lesbaren Datei und sendet sie nie selbst. Die Datei enthält Ihre Beschreibung und Angaben zu Fehler, Programm, Lizenz, Rechner und Ihrer Zustimmung zu diesen Bedingungen, auch Lizenzschlüssel, Rechnerkennung und Windows-Benutzername; der technische Ablauf eines Fehlers kann Dateinamen, Pfade oder Zellinhalte enthalten. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung. Sie bestimmen jedes Mal, was gesendet wird: Mit den Kästchen «Ihre Benutzerdaten» und «Kopie dieser Datei» (Kopie der aktiven Arbeitsmappe) wählen Sie, was zusätzlich mitgeht; beide sind nicht vorausgewählt. Prüfen Sie Auswahl und Anhänge unmittelbar vor dem Absenden und entfernen Sie nicht benötigte Inhalte, namentlich Personendaten Dritter. Vor dem Absenden können Sie jeden Anhang entfernen und die Nachricht ändern oder verwerfen. Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, dass er die Inhalte übermitteln darf.

Der Lizenzgeber kann Meldungen mit KI-Diensten auswerten, derzeit Claude (Anthropic) und ChatGPT (OpenAI), auch in den USA; das Training mit den Eingaben ist ausgeschaltet. Wünschen Sie das nicht, vermerken Sie es in der Meldung.

5.5 E-Mails

An die registrierte Adresse sendet der Lizenzgeber Bestätigungscodes und Mitteilungen zu Lizenz, Sicherheit und Updates. In der Testphase sendet er zur Begleitung bis zu drei E-Mails (Einstieg, Erinnerung vor dem Testende, Hinweis nach dem Testende); sie sind keine Werbung. Abmelden können Sie sich über den Link in jeder dieser E-Mails. Die Daten der Software werden weder verkauft noch für Werbung oder Newsletter verwendet.

6. Pflichten des Lizenznehmers und der Benutzer

6.1 Kontrollpflicht

Die Software ersetzt die fachliche Prüfung nicht. Der Lizenznehmer setzt geeignete Benutzer ein und prüft Eingaben, Einheiten, Artikelangaben und Ergebnisse vor ihrer Verwendung auf Plausibilität und Richtigkeit, besonders vor Bestellungen, Zuschnitten und Fertigungsfreigaben; bei Unstimmigkeiten sind die Ergebnisse bis zur Klärung nicht zu verwenden. Ausdrucke sind unverbindlich. Das Risiko der Verwendung von Ergebnissen trägt der Lizenznehmer; der Lizenzgeber haftet nur nach Ziffer 8.5.

6.2 Tägliche Datensicherungen

Der Lizenznehmer erstellt an jedem Arbeitstag mit Datenänderungen Datensicherungen, bewahrt sie getrennt auf, prüft regelmässig ihre Wiederherstellbarkeit und sichert bei vermuteten Softwarefehlern und vor Updates zusätzlich.

6.3 Verwendung der neusten Programmfassung

Der Lizenznehmer lässt die automatischen Updates zu (Ziffer 7.2) und setzt stets die neuste ihm zur Verfügung stehende Programmfassung ein.

6.4 Wahrheitsgetreue Angaben und Zugangsdaten

Die Registrierungsangaben müssen wahr und aktuell sein; Änderungen sind im Programm nachzuführen. Lizenzschlüssel, persönliche Download-Links und das Passwort des Installationsprogramms sind vertraulich zu behandeln und nicht weiterzugeben.

6.5 Systemumgebung

Der Lizenznehmer schafft und erhält die Voraussetzungen nach Ziffer 7.

6.6 Selbstauskunft

Auf Verlangen gibt der Lizenznehmer innert angemessener Frist schriftlich Auskunft über die Zahl der Installationen, Benutzer und Arbeitsplätze.

6.7 Konventionalstrafe

Der Lizenznehmer schuldet für jeden Verstoss und jeden betroffenen Arbeitsplatz eine Konventionalstrafe von CHF 5'000, wenn er oder ein für ihn tätiger Benutzer:

  • technische Schutzmassnahmen oder den Lizenzschutz umgeht
  • die Kommunikation mit dem Lizenzserver verfälscht
  • einen Testzeitraum entgegen Ziffer 3.2 oder 3.6 verlängert oder wiederholt
  • die STABAmix®-Produkte auf mehr Arbeitsplätzen nutzt, als Lizenzen freigeschaltet oder Testzeiträume vergeben sind
  • die STABAmix®-Produkte ohne Zustimmung in einer Umgebung nach Ziffer 3.4 nutzt
  • STABAmix®-Produkte oder Lizenzschlüssel entgegen diesen Bedingungen weitergibt

Das gilt nicht, wenn der Lizenznehmer nachweist, dass weder ihn noch den handelnden Benutzer ein Verschulden trifft. Ein andauernder Verstoss auf demselben Arbeitsplatz gilt als ein Verstoss; jede erneute Umgehung, Weitergabe oder Wiederholung eines Testzeitraums ist ein neuer Verstoss. Die Konventionalstrafe ist auch ohne Nachweis eines Schadens und ausdrücklich neben der Erfüllung geschuldet (Art. 160 Abs. 1 und 161 Abs. 1 OR); ihre Bezahlung befreit nicht von der Einhaltung dieser Bedingungen. Den Ersatz eines darüber hinausgehenden Schadens kann der Lizenzgeber zusätzlich verlangen (Art. 161 Abs. 2 OR). Der Anspruch auf Unterlassung und die Sperre nach Ziffer 4.6 bleiben vorbehalten.

6.8 Freistellung

Verstösst der Lizenznehmer oder ein für ihn tätiger Benutzer gegen diese Bedingungen oder verletzt er bei der Nutzung der STABAmix®-Produkte Rechte Dritter, stellt der Lizenznehmer den Lizenzgeber von allen daraus entstehenden Ansprüchen Dritter frei und ersetzt ihm die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

7. Systemumgebung und Updates

7.1 Voraussetzungen

Die STABAmix®-Software ist ein Add-in für Microsoft Excel unter Windows. Welche Fassungen von Windows und Excel unterstützt werden, welche Laufzeitumgebungen von Microsoft nötig sind und welche Verbindungen die Software braucht, steht auf der Seite «Für Ihre IT» unter https://stabamix.ch/fuer-ihre-it/ in der jeweils gültigen Fassung. Andere Umgebungen werden nicht unterstützt, Terminalserver und virtuelle Umgebungen nur nach Ziffer 3.4. Die Lizenzen für Windows und Excel stellt der Lizenznehmer bereit.

7.2 Verbindung und Updates

Für Testzeitraum, Freischaltung, Lizenzprüfung, E-Mail-Bestätigung und Updates muss stabamix.ch über HTTPS erreichbar sein, gegebenenfalls über den Proxy des Lizenznehmers. Fehler- und Supportmeldungen setzen Microsoft Outlook voraus.

Die Software aktualisiert sich derzeit beim Start von Excel selbständig auf die neuste bereitgestellte Programmfassung; gelingt das nicht, bietet sie einen Download an. Inhalt, Umfang und Zeitpunkt von Updates bestimmt der Lizenzgeber; neue Programmfassungen können Aufbau, Bedienung und Funktionsumfang ändern. Frühere Programmfassungen werden nicht gepflegt.

7.3 Veränderungen der Systemumgebung

Funktioniert die Software nach Veränderungen der Systemumgebung, etwa Windows- oder Office-Updates, nicht mehr ordnungsgemäss, ist der Lizenzgeber nicht zur Anpassung verpflichtet; die Kompatibilität mit künftigen Fremdprogrammen wird nicht zugesichert.

8. Mängel, Haftung und Leistungen

8.1 Geschuldete Leistung

Geschuldet ist die Funktionsfähigkeit der ausgelieferten Programmfassung gemäss Programm und Anleitung in der Systemumgebung nach Ziffer 7. Die Optimierung beruht auf Näherungsverfahren und liefert Lösungsvorschläge, nicht notwendigerweise die rechnerisch bestmögliche Lösung; ein Anspruch auf das rechnerische Optimum oder einen wirtschaftlichen Erfolg besteht nicht. Die Ergebnisse hängen von den Eingaben ab. Ein Anspruch auf Weiterentwicklung, neue Funktionen oder Anpassung an geänderte Systemumgebungen besteht nicht. Angaben in Programm, Anleitung, Werbung oder Support sind keine Zusicherungen; solche bedürfen einer ausdrücklich so bezeichneten schriftlichen Erklärung.

8.2 Updates und Support

Den Umfang von Updates und Support regeln die AGB; wie Updates bereitgestellt werden, regelt Ziffer 7.2. Für die Testphase gilt Ziffer 3.2.

8.3 Mängel

Ein Mangel liegt vor, wenn die Software bei bestimmungsgemässer Verwendung reproduzierbar und erheblich von Ziffer 8.1 abweicht. Kein Mangel sind insbesondere Ergebnisse, die nicht dem rechnerischen Optimum entsprechen, Folgen falscher oder unvollständiger Eingaben, Bedienungsfehler, unerlaubte Veränderungen, Ursachen in der Infrastruktur des Lizenznehmers oder in Veränderungen der Systemumgebung (Ziffer 7.3), Unterbrüche des Lizenzservers innerhalb der Offline-Frist (Ziffer 4.4), Abweichungen mitgelieferter Daten wie Artikelstamm und Zuschnittbilder von aktuellen Herstellerangaben und unerhebliche Abweichungen, welche die Grundfunktionen nicht beeinträchtigen.

8.4 Meldung und Behebung von Mängeln

Mängel meldet der Lizenznehmer nach Ziffer 9 der AGB; dort sind auch die Behebung und die weiteren Rechte wegen Mängeln geregelt. Schadenersatz richtet sich ausschliesslich nach Ziffer 8.5 dieser Bedingungen. Der Lizenznehmer wirkt bei der Analyse mit und setzt die aktuelle Programmfassung ein; sonst ist der Lizenzgeber nicht zur Behebung verpflichtet. In der Testphase gilt Ziffer 8.6.

8.5 Haftung

Der Lizenzgeber haftet für Schäden, die er absichtlich oder grobfahrlässig verursacht, für von ihm verschuldete Personenschäden sowie nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen, namentlich dem Produktehaftpflichtgesetz und den Ansprüchen betroffener Personen aus dem Datenschutzrecht.

Jede weitere Haftung des Lizenzgebers für leichte Fahrlässigkeit oder ohne Verschulden ist ausgeschlossen, gleich aus welchem Rechtsgrund, sei es aus Vertrag, aus unerlaubter Handlung oder aus einem anderen Grund. Ausgeschlossen ist damit namentlich die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen, Produktions- und Betriebsunterbrüche, Materialverlust, Fehlzuschnitte, Nacharbeit und Mehrverbrauch, Verzugsfolgen, Konventionalstrafen und Schadenersatz gegenüber Kunden des Lizenznehmers, Verlust oder Beschädigung von Daten sowie Ansprüche Dritter; sie bleibt es auch, soweit der Lizenzgeber trotzdem für leichte Fahrlässigkeit haftet. Leicht ist jede Fahrlässigkeit, die nicht grob ist.

Die Haftung für Hilfspersonen und beigezogene Dritte ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen; die Beschränkungen dieser Ziffer gelten auch für deren persönliche Haftung.

Soweit der Lizenzgeber trotz dieser Bestimmungen für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist seine Haftung für alle Schadenfälle eines Kalenderjahres zusammen auf den tieferen der folgenden Beträge begrenzt: den Betrag, den der Lizenznehmer in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis für die Nutzung der betroffenen STABAmix®-Produkte bezahlt hat, oder CHF 500.

Bei Datenverlust ersetzt er dabei nur den Aufwand, der bei täglicher Datensicherung durch den Lizenznehmer (Ziffer 6.2) für die Wiederherstellung angefallen wäre. Ein Mitverschulden des Lizenznehmers, namentlich die Verletzung der Ziffer 6.1 bis 6.3, wird berücksichtigt. Diese Ziffer geht allen anderen Aussagen dieser Bedingungen zur Haftung des Lizenzgebers vor; in der Testphase geht ihr Ziffer 8.6 vor.

8.6 Testphase

In der kostenlosen Testphase werden die STABAmix®-Produkte ohne jede Gewähr überlassen. Der Lizenzgeber haftet ausschliesslich für Absicht und grobe Fahrlässigkeit sowie nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen; Ziffer 8.5 zu Hilfspersonen gilt auch hier.

9. Rechte an geistigem Eigentum

Die STABAmix®-Produkte und alle autorisierten Kopien davon bleiben geistiges Eigentum des Lizenzgebers bzw. seiner Rechtegeber. Sie sind namentlich durch das Urheberrechtsgesetz (URG), das Lauterkeitsrecht (UWG), als Geschäftsgeheimnisse und durch internationale Verträge geschützt; alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte bleiben vorbehalten. STABAmix® und das STABAmix®-Logo sind Kennzeichen des Lizenzgebers und dürfen nur zur Bezeichnung der Originalprodukte verwendet werden. An den eigenen Arbeitsdaten des Lizenznehmers erwirbt der Lizenzgeber keine Rechte; Ziffer 3.7 und 5.4 bleiben vorbehalten.

10. Ende der Nutzung

10.1 Ende der Testphase

Nach Ablauf der Testphase ohne Lizenzierung ist die Nutzung einzustellen und die Software zu deinstallieren; eigene Arbeitsdaten und Ergebnisdokumente dürfen behalten werden.

10.2 Ende der Lizenz

Endet das Nutzungsrecht, stellt der Lizenznehmer die Nutzung ein, löscht innert 10 Tagen sämtliche Kopien der STABAmix®-Produkte und bestätigt dies schriftlich (E-Mail genügt). Endet nur ein Teil der Lizenzen, gilt dies für die Arbeitsplätze, die über die verbleibenden Lizenzen hinausgehen. Eigene Arbeitsdaten und Ergebnisdokumente darf der Lizenznehmer behalten; Kopien in Datensicherungen dürfen nicht genutzt werden und sind im ordentlichen Sicherungszyklus zu löschen.

10.3 Wirkung über das Ende hinaus

Ziffer 2, 3.5 bis 3.7, 4.6, 5, 6.1, 6.6 bis 6.8, 8, 9, 10 und 11 gelten über das Ende der Nutzung hinaus.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Mitteilungen und Beweis

Mitteilungen des Lizenzgebers per E-Mail an die zuletzt im Programm oder im Kundenkonto hinterlegte Adresse gelten mit dem Versand als zugegangen, ausser es geht eine Unzustellbarkeitsmeldung ein; für Mitteilungen nach diesen Bedingungen genügt E-Mail. Die Aufzeichnungen des Lizenzservers über Testzeiträume, E-Mail-Bestätigungen, Freischaltungen, Prüfungen, Freigaben, Sperren, Zustimmungen und Download-Links gelten bis zum Beweis des Gegenteils als richtig.

11.2 Übertragung

Der Lizenzgeber kann dieses Nutzungsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten auf einen Rechtsnachfolger oder einen Dritten übertragen, der die STABAmix®-Produkte oder den Lizenzserver weiterführt; der Lizenznehmer stimmt dem bereits heute zu. Der Lizenznehmer kann seine Rechte und Pflichten nur mit schriftlicher Zustimmung des Lizenzgebers übertragen.

11.3 Geltung und frühere Fassungen

Mit Ihrer Zustimmung ersetzt diese Fassung alle früheren Fassungen der Nutzungsbedingungen, auch für die Nutzung früherer Programmfassungen. Sie gilt für die Programmfassung, mit der sie ausgeliefert wird, und für spätere Programmfassungen, bis einer neuen Fassung zugestimmt wird.

11.4 Salvatorische Klausel

Ist eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam, bleiben die übrigen wirksam. Geht eine Bestimmung, namentlich eine Haftungsbeschränkung oder eine Konventionalstrafe, über das gesetzlich Zulässige hinaus, gilt sie im zulässigen Umfang. Im Übrigen tritt an die Stelle einer unwirksamen Bestimmung oder einer Lücke eine wirksame Regel, die ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

11.5 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese Nutzungsbedingungen und alle damit zusammenhängenden Verträge und Ansprüche, auch aus unerlaubter Handlung, unterstehen schweizerischem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Aarau, Kanton Aargau, Schweiz. Der Lizenzgeber kann den Lizenznehmer auch an dessen Sitz belangen und vorsorgliche Massnahmen am Ort der Vollstreckung beantragen.

Fassung 6.1.15, 24.10.2026

© Raphael Senn, info@stabamix.ch