1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Raphael Senn, Walther-Bürsten-Strasse 26, 5036 Oberentfelden (nachfolgend «Anbieter») und den Kunden (bzw. Bestellern) über digitale und physische Produkte. Der Kunde stimmt diesen AGB durch Auslösung der Bestellung explizit und vorbehaltlos zu. Jeder Vertragsbeziehung zwischen den Parteien liegen diese AGB zugrunde. Der Einfachheit halber wird in diesen AGB nur die männliche Schreibweise verwendet, weibliche und juristische Personen sind selbstverständlich mitgemeint. Änderungen der AGB sind jederzeit vorbehalten. Die jeweils aktuell gültige Fassung ist auf der Internetseite unter www.stabamix.ch/agb abrufbar.

 

2. Allgemeine Bedingungen

 

2.1. Vertragsgebiet

Der Onlineshop ist für den Vertrieb innerhalb der Schweiz, nach Deutschland, Österreich und Liechtenstein vorgesehen. Für Bestellungen aus anderen Ländern bitten wir Sie uns schriftlich zu kontaktieren. Das Angebot des Anbieters richtet sich an private handlungsfähige Kunden über 18 Jahren und Geschäftskunden, welche durch Personen mit entsprechender Handlungsbefugnis vertreten werden.

 

2.2. Korrespondenz

Die Korrespondenz des Anbieters mit den Kunden erfolgt weitestgehend per E-Mail. Insbesondere Bestellbestätigungen, Lieferung von Programmdaten und Lizenzschlüsseln, Rechnungen, Zahlungserinnerungen und Mahnungen werden elektronisch übermittelt. Eine postalische Zustellung ist auf Verlagen gegen eine Bearbeitungsgebühr möglich.

 

2.3. Preise

Sämtliche angegebenen Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exklusive Mehrwertsteuer und exklusive sonstigen Steuern oder Abgaben. Der Anbieter untersteht nicht der Mehrwertsteuerpflicht.

 

2.4. Zahlungsbedingungen

Zahlungen für die Nutzung der STABAmix-Produkte sind im Voraus zu leisten. Alle Rechnungen werden als PDF-Datei per E-Mail an den Kunden zugestellt und sind rein netto ohne jegliche Abzüge und Vorbehalte zahlbar innert 10 Tagen. Innerhalb dieser Zahlungsfrist kann der Kunde schriftlich und begründet Einwände gegen die Rechnung erheben. Danach gilt die Rechnung als vorbehaltlos akzeptiert.
Die Verrechnung in andere Länder als die Schweiz erfolgt im Reverse-Charge-Verfahren. Die Steuerschuldnerschaft geht dabei auf den Leistungsempfänger über.

 

2.5. Zahlungsverzug

Nach Ablauft der Zahlungsfrist ist der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug und schuldet zusätzlich zum Rechnungsbetrag einen Verzugszins von 5% p.a. ab dem Tag der Fälligkeit bis zur vollständigen Zahlung. Eine allfällige erste Zahlungserinnerung per E-Mail ist kostenlos. Für weitere Mahnungen wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 40.00 erhoben.

 

2.6. Wahrheitsgetreue Angaben

Sämtliche Angaben bei Bestellungen, in Kontaktformularen und bei der Registrierung auf der Internetseite müssen wahrheitsgetreu gemacht werden.

 

2.7. Ablehnung von Bestellungen

Der Anbieter ist jederzeit berechtigt eine Bestellung in jedem Status ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

 

2.8. Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich gegenseitig sämtliche vertraulichen Informationen (Verträge, Geschäftsgeheimnisse, usw.) geheim zu halten, ohne dass diese entsprechend gekennzeichnet sind und diese nur zum Zweck der Erfüllung des Vertrages zu nutzen. Diese Pflicht bleibt auch nach einer allfälligen Beendigung des Vertrages bestehen.

 

2.9. Datenschutz

Die Verwendung der Daten von Kunden wird in der Datenschutzerklärung geregelt. Die Datenschutzerklärung ist Bestandteil dieser AGB. Es werden geeignete Sicherheitsmassnahmen getroffen, um Kundendaten zu schützen. Für die Sicherheit der im Internet übermittelten Daten kann jedoch keine Haftung übernommen werden. Die Daten werden unverschlüsselt übermittelt. Weiteres zum Datenschutz kann der Datenschutzrichtlinie entnommen werden. Die jeweils aktuell gültige Fassung ist auf der Internetseite unter www.stabamix.ch/datenschutz abrufbar.

 

2.10. Änderungen und Nebenabreden

Änderungen, Ergänzungen oder Ersetzungen von Verträgen können mit Zustimmung beider Parteien schriftlich erfolgen. Mündliche Nebenabreden werden keine getroffen. Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen Seitens des Kunden ist ausgeschlossen.

 

2.11. Übertragbarkeit

Verträge sind seitens des Kunden, unter Vorbehalt der schriftlichen Zustimmung durch den Anbieter, nicht übertragbar.
Der Anbieter kann seine Rechte aus allen Verträgen jederzeit an Dritte übertragen.

 

2.12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Alle Verträge unterliegen dem schweizerischen Recht. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung. Bei allfälligen Streitigkeiten gilt als Gerichtsstand ausschliesslich CH-5000 Aarau. Es steht dem Anbieter frei den Kunden wahlweise an seinem Sitz bzw. Wohnsitz zu belangen.

 

3. Bedingungen für digitale Produkte

 

3.1. Die STABAmix-Produkte

In diesen AGB wird der Begriff STABAmix-Produkte verwendet. Dieser umfasst die eigentliche STABAmix-Software, sowie alle enthaltenen und mitgelieferten Daten, wie die Zuschnittbilder, der Artikelstamm, das STABAmix-Logo, Bilder, Icons, Tabellen, Anleitungen und Dokumentationen.

 

3.2. Vertragsgegenstand

Der Anbieter gewährt dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares und nicht ausschliessliches Nutzungsrecht an den STABAmix-Produkten für eigene Zwecke. Es gehen keine weiteren Rechte an den STABAmix-Produkten an den Kunden über. Die STABAmix-Produkte werden lizenziert und nicht verkauft. Eigentümer der STABAmix-Produkte und sämtlicher Immaterialgüterrechte bleibt der Anbieter.
Der Kunde ist innerhalb der Firma berechtigt eine unbeschränkte Anzahl Kopien der STABAmix-Produkte zu erstellen und zu nutzen. Die Weitergabe der STABAmix-Produkte oder Teilen davon an Dritte ist untersagt. Der Kunde hat kein Recht weitere Lizenzen der STABAmix-Produkte zu verkaufen, zu vermieten oder zu verleihen.
Die Nutzung der STABAmix-Produkte beschränkt sich auf den vorgesehenen Nutzungszweck.

 

3.3. Wartung, Support, Updates

Der Kunde hat, sofern dies nicht schriftlich vereinbart wurde, keinen Anspruch auf Wartung, Support und/oder Updates.

 

3.4. Gewährleistung

Der Kunde hat nach der Auslieferung die Pflicht die STABAmix-Software und deren Ergebnisse eingehend zu prüfen und dem Anbieter allfällige Mängel innert 30 Tagen (Prüffrist) ab Lizenzbeginn schriftlich und bestmöglich dokumentiert anzuzeigen. Der Anbieter hat das Recht allfällig gerügte Mängel innert angemessener Frist zu beheben. Der Kunde hat die Pflicht den Anbieter bei der Mängelanalyse in geeigneter Weise zu unterstützen und die dafür notwendigen Informationen und Daten zur Verfügung zu stellen, ansonsten steht der Anbieter nicht in der Pflicht den Mangel zu beheben.
Handelt es sich bei dem angezeigten Mangel um keinen Mangel, kann der Anbieter diesen ablehnen.
Bei leichten oder unerheblichen Mängeln besteht keine Pflicht zur Korrektur, sofern die Grundfunktionalität der Software weiterhin gegeben ist.
Im Falle, dass aufgrund eines Mangels eine neue Programmversion zur Verfügung gestellt wird, beginnt die Prüffrist von 30 Tagen von neuem. Nach Ablauf der Prüffrist ist der Anbieter vollständig und dauerhaft von Gewährleistungsansprüchen befreit, sofern keine bzw. keine neue schriftliche Mängelanzeige erfolgt ist. Allfällige nachträgliche Mängelanzeigen sind nichtig.
Es handelt sich explizit um keinen Mangel, wenn der fehlerhafte Zustand auf einen Bedienungsfehler zurückzuführen ist, wenn der Kunde die Software unerlaubter Weise verändert hat oder wenn der Mangel auf die vom Kunden eingesetzte Infrastruktur (Hard- oder Software) zurückzuführen ist.

 

3.5. Nichterreichung der Lauffähigkeit der STABAmix-Software

Sollte es in der Initialen Phase (erste 90 Tage ab Lizenzbeginn) aufgrund eines durch den Kunden schriftlich angezeigten Mangels an der STABAmix-Software trotz mehreren Nachbesserungsmassnahmen des Anbieters nicht möglich sein, die ordnungsgemässe Lauffähigkeit der STABAmix-Software zu erreichen, hat der Kunde das Recht den Lizenzvertrag innert 14 Tagen ab dem 91. Tag seit Lizenzbeginn schriftlich zu kündigen. In diesem Fall hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung der vollen Lizenzgebühr, jedoch ohne jegliche Zuschläge. Weitere Ansprüche, wie zum Beispiel Schadenersatz oder die Verrechnung von Betriebsaufwänden, können nicht geltend gemacht werden. Es gelten die Bedingungen zum „Lizenzablauf“ dieser AGB.

 

3.6. Mängelanzeige zu Unrecht

Stellt sich heraus, dass eine Mängelanzeige zu Unrecht erfolgt ist, hat der Anbieter das Recht dem Kunden den entstandenen Aufwand für die Fehlersuche, Analyse und andere getroffene Massnahmen gemäss aktueller Preisliste des Anbieters in Rechnung zu stellen.

 

3.7. Kontrollpflicht des Kunden

Es liegt in der Verantwortung des Kunden bzw. Benutzers alle Ergebnisse auf Plausibilität und Richtigkeit zu überprüfen. Sämtliche Ausdrucke sind unverbindlich. Schäden jeglicher Art, welche aufgrund der Weiterverwendung von Software-Outputs oder Berechnungen entstehen, hat der Kunde zu verantworten.

 

3.8. Haftung

Der Anbieter haftet seinerseits ausschliesslich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Die maximale Haftungssumme beträgt kumuliert CHF 500.00. Darüber hinaus gehende Forderungen können nicht gestellt werden. Es kommt ein maximaler Stundenansatz von CHF 50.00 zur Anwendung.
In jedem Fall haftet der Anbieter nur bis zur nachgewiesenen Höhe des entstandenen Schadens.
Erfolgt innert 90 Tagen ab Lizenzbeginn keine schriftliche Anzeige, ist der Anbieter vollständig und dauerhaft von seiner Haftung befreit und spätere Ansprüche können nicht mehr geltend gemacht werden.
Die Haftung für indirekte Schäden, sowie für Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Der Anbieter haftet in keinem Fall für allfällige Verluste wie entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Produktionsausfall, Datenverluste, Ansprüche Dritter oder Mangelfolgeschäden, welche dem Kunden durch die Nutzung der STABAmix-Software entstehen.

 

3.9. Rechte an geistigem Eigentum

Die STABAmix-Software, das enthaltene STABAmix-Logo, sämtliche autorisierten Kopien davon, sowie alle sonstigen mitgelieferten Komponenten (Zuschnittbilder, Artikelstamm, Bilder, Icons, Tabellen, Anleitungen, Dokumentationen, usw.) bleiben geistiges Eigentum des Anbieters und gehören dem Anbieter, was der Kunde mit Zustimmung zu diesen AGB ausdrücklich anerkennt. Die STABAmix-Produkte sind rechtlich geschützt, insbesondere durch das Schweizer Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG), sowie durch internationale Verträge. Alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte bleiben ausschliesslich dem Anbieter vorbehalten. Die Urheberrechtsvermerke auf sämtlichen Kopien der STABAmix-Produkte dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.

 

3.10. Funktionsumfang der Software

Der Funktionsumfang der Software wird durch den Anbieter festgelegt.

 

3.11. Lieferung der STABAmix-Produkte

Die Daten werden dem Kunden via Download-Link zur Verfügung gestellt. Es erfolgt keine Installation vor Ort durch den Anbieter. Mit der Lieferung beginnt die Prüf- und Gewährleistungsfrist, ungeachtet, ob der Kunde die STABAmix-Produkte in Betrieb nimmt oder nicht.

 

3.12. Systemumgebung

Die STABAmix-Software ist in Visual Basic for Applications geschrieben und funktioniert zusammen mit Microsoft Excel unter dem Betriebssystem Microsoft Windows. Für den Betrieb ist eine der folgenden Installationen notwendig: Excel 2010, Excel 2013, Excel 2016, Excel 2019 oder Excel für Microsoft 365 (in 32-Bit oder 64-Bit). Abweichende Versionen müssten vorgängig geprüft werden. Die Lizenzen für die Nutzung von Microsoft Windows und Microsoft Excel sind nicht enthalten und müssen durch den Kunden bereitgestellt werden.
Um den PDF-Druckvorgang zu gewährleisten, muss der Drucker «Microsoft XPS Document Writer» installiert sein. Dieser ist im Normalfall vorinstalliert oder kann kostenlos hinzugefügt werden.
Der Kunde ist in der Verantwortung die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen und aufrechtzuerhalten, um die Lauffähigkeit der STABAmix-Software zu gewährleisten.
Sollte der Fall eintreten, dass die STABAmix-Software nach einem Windows-Update, Office-Update oder anderen Veränderungen der kundenseitigen Systemumgebung nicht mehr ordnungsgemäss funktioniert, haftet der Anbieter nicht dafür und ist nicht in der Pflicht die Software entsprechend anzupassen.

 

3.13. Verwendung der neusten Programmversion

Der Kunde ist verpflichtet, stets die aktuellste Programmversion einzusetzen, die ihm zur Verfügung steht.

 

3.14. Tägliche Datensicherungen

Es liegt in der Verantwortung des Kunden tägliche Datensicherungen (Backups) zu erstellen und im Falle von vermuteten Softwarefehlern zusätzliche Sicherungsmassnahmen zu ergreifen, um den Verlust von Daten zu verhindern.

 

3.15. Lokaler Lizenzierungsvorgang

Um die STABAmix-Software nutzen zu können, ist an jedem Arbeitsplatz ein lokaler Lizenzierungsvorgang notwendig. Jeder Benutzer muss den Nutzungsbedingungen zustimmen und sich registrieren.

 

3.16. Lizenzaktivierung online

Nach Abschluss des Lizenzvertrages und Begleichung der ersten Lizenzgebühr wird/werden dem Kunden der/die Lizenzschlüssel zugestellt. Zur Aktivierung ist eine aktive Internetverbindung erforderlich. Die Gültigkeit des Lizenzschlüssels wird nach der Aktivierung in regelmässigen Abständen online überprüft. Wird die Software lange offline genutzt, erscheint eine Aufforderung die Software mit aktiver Internetverbindung zu öffnen.

 

3.17. Lizenzaktivierung offline

Im Falle, dass die online-Lizenzaktivierung nicht möglich ist, erfolgt die Lizenzierung offline. Der Benutzer sendet eine Lizenzanfrage per E-Mail an den Anbieter. Dabei werden die Registrierungsdaten (Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Firmenname, Land), computerbezogene Daten (Username, Computername, Userdomain, Userdnsdomain, Servername, Sessionname), STABAmix-Einstellungen und -Informationen und Informationen zu den Nutzungsbedingungen verschlüsselt an den Anbieter übertragen. Dieser erstellt schnellstmöglich den erforderlichen Lizenzschlüssel und stellt diesen dem Kunden per E-Mail zu.

 

3.18. Softwareschutz

Dem Kunden ist das Ändern oder Anpassen der Software nicht gestattet. Der Kunde darf das Programm nicht dekompilieren, disassemblieren, Reverse Engineering vornehmen oder auf andere Weise versuchen den Quellcode der Software zu ermitteln oder zu verändern.

 

3.19. Rücktrittsrecht seitens des Anbieters

Der Anbieter ist jederzeit berechtigt schriftlich die Lizenz einseitig fristlos aufzulösen. Es gelten die Bedingungen zum „Lizenzablauf“ dieser AGB. Im Falle einer laufenden Lizenz hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung eines Teils der Lizenzgebühr. Wenn die Auflösung aufgrund eines Vertragsbruchs des Kunden geschieht, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Die Bestimmungen des Lizenzvertrages und diesen AGB behalten ungeachtet von der Auflösung ihre Gültigkeit.

 

3.20. Rücktrittsrecht seitens des Kunden

Der Kunde ist jederzeit berechtigt schriftlich die Lizenz einseitig fristlos aufzulösen. Der Kunde hat dabei keinerlei Anspruch auf Rückerstattung der Lizenzgebühr oder eines Teiles davon. Es gelten die Bedingungen zum „Lizenzablauf“ dieser AGB.

 

3.21. Lizenzablauf

Nach ordentlichem Ablauf oder Auflösung der Lizenz bzw. bei der Beendigung des Lizenzvertrages ist der Kunde verpflichtet sämtliche Kopien aller STABAmix-Produkte innert 10 Tagen zu löschen und dies dem Anbieter schriftlich zu bestätigen.

 

3.22. Gültigkeit über alle Programmversionen

Sämtliche Bestimmungen der AGB und des Lizenzvertrages gelten für die STABAmix-Produkte zum Zeitpunkt der Auslieferung an den Kunden, sowie für alle allfälligen früheren und späteren Versionen.

 

4. Bedingungen für Abonnemente

 

4.1. Automatische Verlängerung

Abonnemente werden nach Ablauf ihrer Laufzeit automatisch immer wieder um eine weitere Periode verlängert.

 

4.2. Kündigung

Die Kündigung kann jederzeit bis zum Ende der Vertragslaufzeit schriftlich erfolgen. Bei Kündigungen per E-Mail erhält der Kunde in jedem Fall eine Bestätigung. Bleibt diese aus, muss der Kunde davon ausgehen, dass die Kündigung beim Anbieter nicht angekommen ist.

 

4.3. Rechnungsstellung

Bei Anbruch einer neuen Vertragslaufzeit wird für die neue Periode eine Rechnung per E-Mail zugestellt.

 

4.4. Kündigung verpasst?

Die Automatische Verlängerung soll die Administration von Abonnementen vereinfachen. Es ist nicht im Sinn des Anbieters den Kunden durch einen Knebelvertrag an ein Abonnement zu binden. Sollte es der Kunde verpasst haben, bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu kündigen, hat er nach Erhalt der Rechnung zusätzliche 10 Tage Zeit, um die Kündigung einzureichen.

 

5. Bedingungen für physische Produkte

 

5.1. Verfügbarkeit

Die Verfügbarkeit von Waren kann nicht garantiert werden. Falls der Kunde eine Ware bestellt, welche nicht ab Lager verfügbar ist, wird er per E-Mail über die Lieferfrist informiert.

 

5.2. Lieferung / Lieferfrist

Der Versand von physischen Produkten erfolgt ausschliesslich innerhalb der Schweiz. Für Lieferungen in andere Länder bitten wir Sie uns schriftlich zu kontaktieren.
Der Anbieter versendet die Ware, sofern diese verfügbar ist, in der Regel innert 1 bis 3 Tagen, längstens innert 30 Tagen nach Zahlungseingang. Der Versand erfolgt über die Post CH AG frankiert als B-Post.
Der Kunde ist verpflichtet die notwendigen Vorkehrungen zur Annahme der Ware zu treffen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, die angelieferte Ware sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Schäden an der gelieferten Ware müssen schnellstmöglich, spätestens aber 5 Kalendertage nach der Anlieferung, der Post CH AG und dem Anbieter gemeldet werden.

 

5.3. Rückgaberecht

Es besteht kein Rückgaberecht.

 

6. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder nach Vertragsabschluss werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt. Diese Klausel gilt ebenfalls für den Fall, dass sich diese AGB als lückenhaft erweist.

 

© Raphael Senn, Oberentfelden, 16.05.2023