Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 24.10.2026. Diese Fassung ersetzt die AGB vom 16.05.2023.

Das Wichtigste vorab – bitte besonders beachten:

  • Ziffer 6: Lizenzen verlängern sich automatisch um je ein Lizenzjahr. Kündigung nur auf Ende des Lizenzjahres, ohne Rückerstattung; Ausnahme bei einem erheblichen Mangel (Ziffer 9.4).
  • Ziffer 8: Preise und AGB können mit 60 Tagen Ankündigung geändert werden; wer nicht kündigt, nimmt die Änderung an.
  • Ziffer 9 und 10: kein Rücktritt nach dem Kauf; Gewährleistung und Haftung sind weitgehend ausgeschlossen.
  • Ziffer 5.5 und 11.2: Sperre bei Zahlungsverzug und bei schweren Verstössen; bei Lizenzmissbrauch Konventionalstrafe nach den Nutzungsbedingungen.
  • Ziffer 13.6: Schweizer Recht, Gerichtsstand Aarau.

1. Geltung und Kundenkreis

1.1 Lizenzgeber

Anbieter und Lizenzgeber ist Raphael Senn, Schützenmattstrasse 10, 5080 Laufenburg, Schweiz, info@stabamix.ch.

1.2 Geltung

Diese AGB gelten für alle Verträge über STABAmix®-Produkte und weitere Produkte, die der Lizenzgeber über stabamix.ch (Shop und Kundenkonto) oder auf anderem Weg verkauft.

1.3 Begriffe

  • Kunde: das Unternehmen, das bestellt. «Lizenznehmer» in Ziffer 10, im Lizenzvertrag und in den Nutzungsbedingungen bezeichnet dieselbe Vertragspartei.
  • AGB: diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Ziffer 10 nennt sie «diese Bedingungen».
  • STABAmix®-Produkte: die STABAmix®-Software und alle enthaltenen und mitgelieferten Daten wie Zuschnittbilder, Artikelstamm, Logo, Bilder, Icons, Tabellen, Anleitungen und Dokumentationen
  • Lizenz: das Recht, die STABAmix®-Produkte auf einem Arbeitsplatz (Rechner) nach diesen AGB und den Nutzungsbedingungen zu nutzen; im Shop heisst eine Lizenz «Benutzer»
  • Kundenkonto: der persönliche Bereich des Kunden auf stabamix.ch

1.4 Nur Unternehmen

Der Lizenzgeber schliesst Verträge nur mit Unternehmen mit Sitz in der Schweiz, in Liechtenstein oder in einem Staat der EU oder des EWR, für deren geschäftliche Zwecke. Als Unternehmen gelten auch Gewerbetreibende, Freiberufler und öffentliche Einrichtungen. Verträge mit Privatpersonen (Verbrauchern) sind ausgeschlossen. Mit der Bestellung bestätigt der Besteller, für ein Unternehmen zu handeln und zu dessen Vertretung berechtigt zu sein.

1.5 Sprache

Vertragssprache ist Deutsch.

2. Vertragsschluss und Dokumente

2.1 Bestellung

Der Kunde bestellt im Shop auf stabamix.ch oder, für Zusatzlizenzen, im Kundenkonto. Mit dem Absenden der Bestellung anerkennt er diese AGB, und der Vertrag kommt zustande. Der Lizenzgeber kann eine Bestellung bis zur Lieferung ohne Angabe von Gründen ablehnen; der Vertrag entfällt dann.

2.2 Angaben und Kundenkonto

Die Angaben bei der Bestellung und im Kundenkonto müssen wahr und aktuell sein. Änderungen, namentlich der E-Mail- und der Rechnungsadresse, trägt der Kunde im Kundenkonto nach. Mit der ersten Bestellung erhält der Kunde ein Kundenkonto. Er hält die Zugangsdaten geheim. Bestellungen und Erklärungen über sein Kundenkonto gelten als seine eigenen.

2.3 Lizenzvertrag

Zu jeder Bestellung eines Jahres-Abos im Shop stellt der Lizenzgeber dem Kunden einen Lizenzvertrag zu. Dieser hält Kunde, Zahl der Lizenzen, Preis und Lizenzbeginn fest; seine übrigen Bedingungen lauten gleich wie diese AGB. Der Kunde unterschreibt ihn und lädt ihn im Kundenkonto hoch. Der Lizenzvertrag dient als Beweis; der Vertrag gilt auch ohne Unterschrift. Änderungen und Zusätze des Kunden darin gelten nur, wenn der Lizenzgeber sie nach Ziffer 13.2 bestätigt; Lieferung und Freischaltung gelten nicht als Zustimmung. Der Lizenzgeber liefert die Lizenzschlüssel erst, wenn der unterschriebene Lizenzvertrag im Kundenkonto hochgeladen ist oder dem Lizenzgeber anders vorliegt. Liegt er 30 Tage nach der Bestellung nicht vor, kann der Lizenzgeber die Bestellung stornieren; der Vertrag entfällt dann ohne Kosten. Zusatzlizenzen (Ziffer 7) liefert der Lizenzgeber ohne neuen Lizenzvertrag; eine neue Unterschrift ist nicht nötig, es gilt der bestehende Vertrag.

2.4 Bestandteile und Rangfolge

Bestandteile des Vertrags sind ein allfälliger Lizenzvertrag, diese AGB und die Nutzungsbedingungen (Ziffer 4), je in der gültigen Fassung. Über die Bearbeitung von Personendaten informiert die Datenschutzerklärung (Ziffer 12). Bei Widersprüchen gilt diese Rangfolge:

  1. Lizenzvertrag
  2. diese AGB
  3. Nutzungsbedingungen
  4. Datenschutzerklärung

Der Lizenzvertrag geht nur mit seinen Angaben zur Bestellung (Kunde, Zahl der Lizenzen, Preis, Lizenzbeginn) und mit ausdrücklich als Abweichung bezeichneten Abreden vor. Zahl der Lizenzen und Preis ändern sich nach Ziffer 6.3, 7, 8.1, 9.4 und 11 ohne neuen Lizenzvertrag. Gibt er Bedingungen dieser AGB wieder, gelten sie in der jeweils gültigen Fassung (Ziffer 8.2). Lizenzvertrag in diesem Sinn ist nur ein Lizenzvertrag nach diesen AGB. Ein neuer Lizenzvertrag ersetzt alle früheren Lizenzverträge zwischen denselben Parteien, auch solche nach früheren Bedingungen. Lizenzen aus früheren Bestellungen gelten weiter, mit ihrer Zahl, ihrem Preis und ihrem Lizenzjahr; im Übrigen gelten für sie der neue Lizenzvertrag und diese AGB.

Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Lizenzgebers; Lieferung, Freischaltung oder Schweigen genügen nicht.

3. Leistungen

3.1 Lieferung

Der Lizenzgeber liefert elektronisch: Lizenzschlüssel und Zugang zur Installation per E-Mail und im Kundenkonto. Installation und Einrichtung besorgt der Kunde.

3.2 Updates

Updates, die der Lizenzgeber veröffentlicht, sind während der Laufzeit inbegriffen. Inhalt, Umfang und Zeitpunkt bestimmt er. Wie Updates bereitgestellt werden, regeln die Nutzungsbedingungen.

3.3 Support

Support per E-Mail an info@stabamix.ch ist während der Laufzeit inbegriffen, ohne zugesicherte Reaktions- oder Lösungszeit. Support vor Ort, Schulungen und Arbeiten an der Systemumgebung des Kunden sind nicht inbegriffen; sie erfolgen nur nach Vereinbarung und gegen Vergütung.

3.4 Weiterentwicklung

Ein Anspruch auf bestimmte Funktionen, Weiterentwicklungen oder Anpassungen besteht nicht. Der Lizenzgeber kann Aufbau, Bedienung und Funktionsumfang der STABAmix®-Produkte ändern, soweit die Grundfunktionen erhalten bleiben. Daraus entsteht kein Anspruch auf Preisminderung oder Rückerstattung; der Kunde kann nach Ziffer 6.3 kündigen. Fallen Grundfunktionen dauerhaft weg, gilt Ziffer 11.1.

3.5 Physische Produkte

Physische Produkte, etwa eine Mausmatte, versendet der Lizenzgeber per Post an die Rechnungsadresse, nur in der Schweiz und in Liechtenstein; Lieferfristen sind unverbindlich. Nutzen und Gefahr gehen mit der Übergabe an die Post auf den Kunden über. Der Kunde prüft die Ware sofort nach Erhalt und meldet Mängel und Transportschäden innert 5 Tagen per E-Mail; sonst gilt die Ware als genehmigt. Bei rechtzeitig gemeldeten Mängeln liefert der Lizenzgeber nach seiner Wahl Ersatz oder erstattet den Kaufpreis. Weitere Gewährleistung und ein Rückgaberecht sind ausgeschlossen; für Schadenersatz gilt Ziffer 10.

4. Lizenz und Nutzung

Der Kunde erhält für die Laufzeit das Recht, die STABAmix®-Produkte im Umfang der bestellten Lizenzen für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen. Zahl der Lizenzen und Laufzeit ergeben sich aus der Bestellung und diesen AGB. Was eine Lizenz im Einzelnen erlaubt, Testphase, Freischaltung, Systemanforderungen, Pflichten des Kunden und seiner Benutzer, Schutz der STABAmix®-Produkte und Pflichten bei Lizenzende regeln die Nutzungsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung. Sie werden in der Software angezeigt und gelten mit der Zustimmung dort. Der Kunde ermächtigt jeden seiner Benutzer, ihnen und ihren neuen Fassungen in seinem Namen zuzustimmen. Technische Angaben stehen zudem auf stabamix.ch, in der jeweils gültigen Fassung.

5. Preise und Zahlung

5.1 Preise

Es gelten die Preise auf stabamix.ch im Zeitpunkt der Bestellung: für Lizenzen je Lizenzjahr und nach der Zahl der Lizenzen, für physische Produkte als Einmalpreis. Jedes weitere Lizenzjahr wird zum dann gültigen Preis verrechnet; Änderungen kündigt der Lizenzgeber nach Ziffer 8.1 an. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF).

5.2 Steuern und Abgaben

Der Lizenzgeber ist nicht mehrwertsteuerpflichtig und erhebt keine Mehrwertsteuer. Allfällige Steuern und Abgaben im Land des Kunden trägt der Kunde.

5.3 Rechnung

Der Lizenzgeber liefert gegen Rechnung. Die Lizenz läuft ab Lizenzbeginn (Ziffer 6.1), unabhängig vom Zahlungseingang. Verrechnet wird je ganzes Lizenzjahr, erstmals mit der Lieferung der Lizenzschlüssel, danach zu Beginn jedes neuen Lizenzjahres; für Zusatzlizenzen gilt Ziffer 7. Rechnungen gehen per E-Mail an die vom Kunden dafür angegebene Adresse und stehen im Kundenkonto.

5.4 Fälligkeit

Rechnungen sind rein netto, ohne Abzug, bis zu dem Datum zu bezahlen, das auf der Rechnung steht, in der Regel 10 Tage nach dem Versand. Bank- und Wechselspesen trägt der Kunde. Eine Verrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen. Einwände gegen eine Rechnung erhebt der Kunde innert der Zahlungsfrist schriftlich und begründet; sonst gilt sie als anerkannt.

5.5 Verzug, Mahnung, Sperre

Das Zahlungsdatum auf der Rechnung ist Verfalltag. Danach ist der Kunde ohne Mahnung in Verzug und schuldet einen Verzugszins von 5 % pro Jahr. Ab der zweiten Mahnung beträgt die Mahngebühr CHF 40 je Mahnung. Bezahlt der Kunde auch nach einer Mahnung mit Frist nicht, kann der Lizenzgeber seine Lizenzen sperren, bis alle offenen Beträge samt Zins und Gebühren bezahlt sind. Die Sperre ändert nichts an der Zahlungspflicht.

6. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung

6.1 Lizenzbeginn und Lizenzjahr

Lizenzbeginn ist der Tag, an dem der Lizenzgeber die Lizenzschlüssel liefert, bei Zusatzlizenzen nach Ziffer 7. Massgebend ist der Lizenzbeginn, den der Lizenzgeber im Kundenkonto, auf der Rechnung oder in der Software ausweist. Ein Lizenzjahr dauert vom Lizenzbeginn bzw. dessen Jahrestag bis und mit dem Tag vor dem nächsten Jahrestag.

6.2 Automatische Verlängerung

Jede Lizenz läuft ein Lizenzjahr und verlängert sich automatisch um je ein weiteres Lizenzjahr, solange sie nicht gekündigt ist. Erinnert der Lizenzgeber vor einem neuen Lizenzjahr per E-Mail daran, ist das ein Hinweis ohne Rechtspflicht.

6.3 Kündigung durch den Kunden

Der Kunde kann einzelne oder alle Lizenzen jederzeit auf das Ende des laufenden Lizenzjahres kündigen, im Kundenkonto oder per E-Mail an info@stabamix.ch. Die Kündigung muss spätestens am letzten Tag dieses Lizenzjahres eingehen. Im Kundenkonto wird sie mit der Bestätigung wirksam; massgebend ist die Anzeige im Kundenkonto. Den rechtzeitigen Eingang einer Kündigung per E-Mail muss der Kunde beweisen; bleibt die Bestätigung des Lizenzgebers aus, fragt er nach. Bis zum gekündigten Termin kann der Kunde die Kündigung im Kundenkonto oder per E-Mail zurückziehen; die Lizenz läuft dann ungekündigt weiter. Bis zum Ende bleibt die Lizenz gültig. Eine Rückerstattung für die Restzeit ist ausgeschlossen; die Vergütung für ein begonnenes Lizenzjahr bleibt geschuldet; vorbehalten bleiben Ziffer 9.4 und 11.1.

6.4 Ende der Lizenz

Mit dem Ende einer Lizenz endet das Recht, sie zu nutzen. Die Pflichten bei Lizenzende, namentlich zur Löschung, regeln die Nutzungsbedingungen.

7. Zusatzlizenzen

Der Kunde kann zu laufenden Lizenzen jederzeit Zusatzlizenzen bestellen, im Shop als «Zusatzbenutzer» oder im Kundenkonto; der Lizenzgeber liefert sie ohne neuen Lizenzvertrag (Ziffer 2.3). Sie werden an seine laufenden Lizenzen angeglichen: Ihr Lizenzjahr endet am selben Tag wie das der meisten laufenden Lizenzen, bei Gleichstand am frühesten dieser Tage (gemeinsamer Stichtag), und sie übernehmen den Lizenzbeginn der ältesten Lizenz mit diesem Stichtag. Die erste Rechnung umfasst die Zeit ab der Bestellung bis zu diesem Stichtag, anteilig nach Tagen (pro rata) und auf 5 Rappen gerundet; danach verrechnet der Lizenzgeber sie gemeinsam mit diesen Lizenzen. Geschuldet ist der anteilige Betrag, wie ihn die Rechnung ausweist, auch wenn Shop oder Bestellung den vollen Jahrespreis zeigen. Sind bei der Bestellung alle Lizenzen mit diesem Stichtag gekündigt, gilt die Zusatzlizenz auf denselben Termin als gekündigt; der Kunde kann diese Kündigung nach Ziffer 6.3 zurückziehen. Ein weiteres Jahres-Abo ist eine neue Bestellung mit eigenem Lizenzbeginn (Ziffer 6.1) und eigenem Lizenzjahr.

8. Änderungen von Preisen und Bedingungen

8.1 Preise

Der Lizenzgeber kann die Preise laufender Verträge ändern. Er kündigt die Änderung mindestens 60 Tage vor Beginn des Lizenzjahres, ab dem sie gilt, per E-Mail an. Ist der Kunde nicht einverstanden, kann er auf Ende des laufenden Lizenzjahres kündigen; kündigt er nicht, gilt der neue Preis als angenommen. Preissenkungen gelten ohne Ankündigung.

8.2 AGB

Der Lizenzgeber kann diese AGB ändern. Er teilt die neue Fassung per E-Mail mit; sie gilt ab dem ersten Lizenzjahr, das mindestens 60 Tage nach der Mitteilung beginnt, bei einer neuen Bestellung schon ab dann für alle Lizenzen des Kunden. Ist der Kunde nicht einverstanden, kann er auf Ende des laufenden Lizenzjahres kündigen; kündigt er nicht, gilt die neue Fassung als angenommen.

8.3 Nutzungsbedingungen

Der Lizenzgeber kann die Nutzungsbedingungen ändern, namentlich wegen technischer Neuerungen, zum Schutz der STABAmix®-Produkte oder wegen neuer rechtlicher Vorgaben. Eine neue Fassung gilt nach deren Regeln mit der Zustimmung in der Software; sie ändert diese AGB nicht und schränkt den Umfang der bestellten Lizenzen nicht wesentlich ein. Ohne Zustimmung ist die weitere Nutzung nicht gestattet; Vertrag und Vergütung bis zum Ende des laufenden Lizenzjahres bleiben bestehen, und der Kunde kann auf dieses Ende kündigen.

9. Mängel

9.1 Test statt Rücktritt

Der Kunde kann die STABAmix®-Produkte vor dem Kauf kostenlos testen (Testphase nach den Nutzungsbedingungen). Der Test dient dazu, Eignung und Funktion in seiner Systemumgebung zu prüfen. Ein Rücktritt, eine Rückgabe oder eine Rückerstattung nach dem Kauf, etwa weil die STABAmix®-Produkte den Erwartungen nicht entsprechen, ist ausgeschlossen; vorbehalten bleiben Ziffer 3.5, 9.4 und 11.1.

9.2 Mängelmeldung

Der Kunde meldet Mängel sofort nach ihrer Entdeckung per E-Mail an info@stabamix.ch, nachvollziehbar mit Beschreibung, Programmfassung und auslösenden Schritten; sonst bestehen dafür, soweit gesetzlich zulässig, keine Ansprüche. Was als Mangel gilt, regeln die Nutzungsbedingungen.

9.3 Behebung

Der Lizenzgeber behebt gemeldete Mängel nach Möglichkeit, nach seiner Wahl durch ein Update oder eine zumutbare Umgehungslösung. Jede weitere Gewährleistung, namentlich Rücktritt (Wandelung), Minderung und Ersatzlieferung, sowie die Anfechtung wegen Irrtums über Eigenschaften der STABAmix®-Produkte sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig; für arglistig verschwiegene Mängel gilt der Ausschluss nicht. Vorbehalten bleibt Ziffer 9.4. Für Schadenersatz gilt ausschliesslich Ziffer 10.

9.4 Erheblicher Mangel

Behebt der Lizenzgeber einen erheblichen Mangel, den der Kunde nach Ziffer 9.2 gemeldet hat, nicht innert angemessener Frist, kann der Kunde die betroffenen Lizenzen auf ein Monatsende kündigen. Für die Zeit danach schuldet der Kunde keine Vergütung; bereits Bezahltes erstattet der Lizenzgeber pro rata zurück.

10. Haftung

Der Lizenzgeber haftet für Schäden, die er absichtlich oder grobfahrlässig verursacht, für von ihm verschuldete Personenschäden sowie nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen, namentlich dem Produktehaftpflichtgesetz und den Ansprüchen betroffener Personen aus dem Datenschutzrecht.

Jede weitere Haftung des Lizenzgebers für leichte Fahrlässigkeit oder ohne Verschulden ist ausgeschlossen, gleich aus welchem Rechtsgrund, sei es aus Vertrag, aus unerlaubter Handlung oder aus einem anderen Grund. Ausgeschlossen ist damit namentlich die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen, Produktions- und Betriebsunterbrüche, Materialverlust, Fehlzuschnitte, Nacharbeit und Mehrverbrauch, Verzugsfolgen, Konventionalstrafen und Schadenersatz gegenüber Kunden des Lizenznehmers, Verlust oder Beschädigung von Daten sowie Ansprüche Dritter; sie bleibt es auch, soweit der Lizenzgeber trotzdem für leichte Fahrlässigkeit haftet. Leicht ist jede Fahrlässigkeit, die nicht grob ist.

Die Haftung für Hilfspersonen und beigezogene Dritte ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen; die Beschränkungen dieser Ziffer gelten auch für deren persönliche Haftung.

Soweit der Lizenzgeber trotz dieser Bestimmungen für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist seine Haftung für alle Schadenfälle eines Kalenderjahres zusammen auf den tieferen der folgenden Beträge begrenzt: den Betrag, den der Lizenznehmer in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis für die Nutzung der betroffenen STABAmix®-Produkte bezahlt hat, oder CHF 500.

Bei Datenverlust ersetzt er dabei nur den Aufwand, der bei täglicher Datensicherung durch den Lizenznehmer (nach den Nutzungsbedingungen) für die Wiederherstellung angefallen wäre. Ein Mitverschulden des Lizenznehmers, namentlich die Verletzung der Prüf-, Sicherungs- und Updatepflichten der Nutzungsbedingungen, wird berücksichtigt. Diese Ziffer geht allen anderen Aussagen dieser Bedingungen zur Haftung des Lizenzgebers vor; in der Testphase geht ihr die Haftungsregel der Nutzungsbedingungen für die Testphase vor.

11. Einstellung und ausserordentliche Kündigung

11.1 Einstellung und Beendigung durch den Lizenzgeber

Der Lizenzgeber kann die STABAmix®-Produkte jederzeit einstellen oder den Vertrag aus einem anderen Grund beenden, je per E-Mail auf einen von ihm genannten Zeitpunkt. Für die Zeit danach schuldet der Kunde keine Vergütung; bereits Bezahltes erstattet der Lizenzgeber pro rata zurück. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

11.2 Ausserordentliche Kündigung und Sperre

Bei einem schweren Verstoss gegen diese AGB oder die Nutzungsbedingungen, namentlich bei Lizenzmissbrauch, unerlaubter Weitergabe oder Zahlungsverzug nach Ziffer 5.5, kann der Lizenzgeber Lizenzen sofort sperren und den Vertrag fristlos kündigen. Eine Rückerstattung ist dann ausgeschlossen; offene Beträge bleiben geschuldet. Auch bei einer Sperre nach den Nutzungsbedingungen bleibt die Vergütung geschuldet. Konventionalstrafe und Schadenersatz nach den Nutzungsbedingungen bleiben vorbehalten.

12. Datenschutz und Geheimhaltung

12.1 Datenschutz

Wie der Lizenzgeber Personendaten bearbeitet, beschreibt die Datenschutzerklärung auf stabamix.ch/datenschutz in der jeweils gültigen Fassung. Der Kunde weist seine Benutzer und Ansprechpersonen darauf hin.

12.2 Geheimhaltung

Lizenzgeber und Kunde halten alle vertraulichen Informationen der anderen Partei geheim, auch wenn sie nicht als vertraulich bezeichnet sind, namentlich Verträge und vereinbarte Konditionen, Geschäftsgeheimnisse, Lizenzschlüssel und Zugangsdaten. Sie verwenden diese Informationen nur zur Erfüllung des Vertrags. Mitarbeitenden, Hilfspersonen und Dienstleistern dürfen sie sie zugänglich machen, soweit diese sie dafür brauchen und ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind oder ohne Verletzung dieser Pflicht bekannt werden, die eine Partei rechtmässig von Dritten erhalten hat oder die sie wegen Gesetz, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung oder zur Durchsetzung ihrer Ansprüche offenlegen muss. Die Bearbeitung von Personendaten nach der Datenschutzerklärung bleibt vorbehalten. Die Pflicht gilt auch nach dem Ende des Vertrags.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Mitteilungen

Mitteilungen des Lizenzgebers per E-Mail an die zuletzt im Kundenkonto oder in der Bestellung hinterlegte Adresse gelten mit dem Versand als zugegangen, ausser es kommt eine Meldung der Unzustellbarkeit; dann stellt der Lizenzgeber sie an eine andere ihm bekannte Adresse des Kunden oder per Post zu. Für alle Mitteilungen und Erklärungen nach diesen AGB genügt E-Mail, auch wo diese AGB Schriftform verlangen.

13.2 Abweichende Vereinbarungen

Abweichungen von diesen AGB und Nebenabreden gelten nur, wenn der Lizenzgeber sie schriftlich bestätigt.

13.3 Übertragung

Der Lizenzgeber kann den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf einen Rechtsnachfolger oder einen Dritten übertragen, der die STABAmix®-Produkte weiterführt; der Kunde stimmt dem bereits heute zu. Der Kunde kann seine Rechte und Pflichten nur mit schriftlicher Zustimmung des Lizenzgebers übertragen.

13.4 Höhere Gewalt

Höhere Gewalt wie Naturereignisse, Krieg, behördliche Massnahmen, Epidemien, Netzausfälle, Cyberangriffe oder nicht zu vertretende Ausfälle von Vorlieferanten oder Hostern befreit den Lizenzgeber für ihre Dauer von seinen Leistungspflichten. Ein Anspruch auf Preisminderung oder Rückerstattung entsteht daraus nicht.

13.5 Salvatorische Klausel

Ist eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam, bleiben die übrigen wirksam. Geht eine Bestimmung über das gesetzlich Zulässige hinaus, gilt sie im zulässigen Umfang. Im Übrigen tritt an ihre Stelle eine wirksame Regel, die ihrem Zweck am nächsten kommt.

13.6 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese AGB und alle damit zusammenhängenden Verträge und Ansprüche, auch aus unerlaubter Handlung, unterstehen schweizerischem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Aarau, Kanton Aargau, Schweiz. Der Lizenzgeber kann den Kunden auch an dessen Sitz belangen und vorsorgliche Massnahmen am Ort der Vollstreckung beantragen.